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Unterstützung bei Kündigungsschutzklagen

Vertretung bei Klagen gegen eine Kündigung

Bei einer Kündigung ist die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage entscheidend. Die Kanzlei Hammermeister unterstützt Arbeitnehmer bei der Prüfung der Erfolgsaussichten und bei der Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

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