
Unterstützung bei Kündigungsschutzklagen
Vertretung bei Klagen gegen eine Kündigung
Bei einer Kündigung ist die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage entscheidend. Die Kanzlei Hammermeister unterstützt Arbeitnehmer bei der Prüfung der Erfolgsaussichten und bei der Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
