
Arbeitsrecht
Kündigungsschutz, Abfindungen, Arbeitszeugnis, Abmahnungen und Lohnzahlungsklagen — Beratung und Vertretung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei Hammermeister bei Kündigungsschutzklagen sowie im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht — von der Aushandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zu Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis. Mandanten sind Privatpersonen ebenso wie klein- und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer.
Leistungen
Ablauf
So gehen wir vor
01
Erstgespräch — Schilderung des Sachverhalts, Sichtung der vorhandenen Unterlagen (z. B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag).
02
Fristenprüfung — Bei einer Kündigung ist die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage entscheidend — sie wird als erstes geprüft.
03
Einschätzung — Rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten und Abstimmung der weiteren Strategie mit dem Mandanten.
04
Vertretung — Außergerichtliche Verhandlung oder Vertretung vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
