
Strafrecht
Strafverteidigung vor Amts- und Landgerichten sowie Pflichtverteidigung.
Im Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt Hammermeister die Verteidigung vor Amts- und Landgerichten — als Wahl- wie als Pflichtverteidiger. „Im Strafrecht ebenso wie im Verkehrsunfallrecht achte ich darauf, eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung zu finden."
Leistungen
- Strafverteidigung vor Amts- und Landgerichten
- Pflichtverteidigung
- Haftprüfung
- Berufung
- Revision
Ablauf
So gehen wir vor
01
Erstkontakt — Möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme — insbesondere vor einer polizeilichen Vernehmung.
02
Akteneinsicht — Prüfung der Ermittlungsakte, sobald Akteneinsicht gewährt wird.
03
Verteidigungsstrategie — Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem Mandanten.
04
Hauptverhandlung — Verteidigung vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht.
