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Strafrecht

Strafverteidigung vor Amts- und Landgerichten sowie Pflichtverteidigung.

Im Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt Hammermeister die Verteidigung vor Amts- und Landgerichten — als Wahl- wie als Pflichtverteidiger. „Im Strafrecht ebenso wie im Verkehrsunfallrecht achte ich darauf, eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung zu finden."

Leistungen

Ablauf

So gehen wir vor

01

Erstkontakt — Möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme — insbesondere vor einer polizeilichen Vernehmung.

02

Akteneinsicht — Prüfung der Ermittlungsakte, sobald Akteneinsicht gewährt wird.

03

Verteidigungsstrategie — Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem Mandanten.

04

Hauptverhandlung — Verteidigung vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht.

Sprechen Sie mit uns über Ihren Fall.

02381 49 70 171Termin